Nicht ganz alltägliche Weinbezeichnungen

Christwein (Christkindelwein): So darf Wein zwar genannt werden, wenn die Trauben, die zu seiner Herstellung verwendet wurden, an Heiligabend (24.12.) gelesen worden sind, im neuen Deutschen Weingesetz wird ‚Christwein‘ jedoch nicht mehr aufgeführt!    Dessertweine (Likörweine, Südweine, Süßweine):So werden im Allgemeinen nicht nur sehr süße Weine bezeichnet, die zu Desserts gereicht werden (z.B.: Sherry od. Portwein), sondern …

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