Alkohol im Essen

Grundsätzlich verdunstet Alkohol zwar ab einer Temperatur von 78° C, bei alkoholhaltigen Speisen mit Fleisch- oder Gemüseanteilen (z.B.: bei Coq au vin, Dippehas, Sauerbraten), wird der Alkohol jedoch von Fetten und Emulgatoren umschlossen: Der Alkohol kann aufgrund dessen langsamer verdunsten, als in einer fein passierten Sauce oder Suppe, die gar keine Fleisch- oder Gemüsestücke enthält!


Selbst wenn den Speisen schon zu Beginn der Kochprozedur alkoholhaltige Flüssigkeiten hinzugefügt und noch längere Zeit mitgekocht werden, verbleibt dennoch ein kleiner, allerdings unbedeutender Alkoholrest im Essen. 

Wird Alkoholhaltiges erst zum Ende des Garprozesses zugefügt, enthält die Speise mehr Alkohol! 


Kinder und (trockene) Alkoholiker sollten Speisen, die mit Alkohol zubereitet wurden, grundsätzlich meiden!

Auch von entalkoholisierten Getränken (z.B.: alkoholfreier Wein oder Bier) und alkoholhaltigen Geschmacksgebern (z.B. Rumaroma im Kuchen, Kirschwasser in Schwarzwälder Kirschtorte) ist abzuraten, da bei solchen Lebensmitteln laut Gesetzgeber ein ganz geringer Alkoholanteil zulässig ist!


Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass das Gehirn von Alkohol-, Rauschgift- oder Nikotinsüchtigen aufgrund eines von möglicherweise vererbbaren Endorphinen gesteuerten ‚Belohnungssystems‘ anders tickt, als das von Nichtsüchtigen Personen!

Das heißt: Im Vergleich zu Nichtsüchtigen, die sich nach dem Alkohol- oder Drogengenuss sehr auffällig verhalten, fühlen sich Süchtige erst während oder nach dem Alkoholkonsum wohler und ‚normaler‘, weil sich ihr Körper nach jedem Schluck ihrem gewünschten ‚Wohlfühl-Level‘ nähert! 

Das heißt aber auch: Sobald Süchtige keine Möglichkeit haben, ihren ‚täglichen Bedarf‘ zu decken, fühlen sie sich zunehmend  unwohler, was sich in Entzugserscheinungen wie: Aggressionen, Zittern, Frieren, Schweißausbrüchen, Unkonzentriertheit, keine Belastbarkeit mehr oder in kriminellen Handlungen widerspiegeln kann! Aufgrund dessen werden viele Suchtkranke auch nach ‚erfolgreichen‘ Entziehungskuren wieder rückfällig!