Ausgefallene Weinbezeichnungen

Christwein (Christkindelwein): So darf Wein zwar genannt werden, wenn die Trauben, die zu seiner Herstellung verwendet wurden, an Heiligabend (24.12.) gelesen worden sind, im neuen Deutschen Weingesetz wird ‚Christwein‘ jedoch nicht mehr aufgeführt!   


Dessertweine (Likörweine, Südweine, Süßweine): So werden im Allgemeinen nicht nur sehr süße Weine bezeichnet, die zu Desserts gereicht werden (z.B.: Sherry od. Portwein), sondern leider auch edle Auslesen, Beerenauslesen, Eisweine und Trockenbeerenauslesen!


Dreikönigswein (Dreikönigslese) nennt man in Österreich Wein, der am Dreikönigstag (6.1.) gelesen wurde; da es erfahrungsgemäß an diesem Tag sehr kalt ist, geht meist ein guter Eiswein daraus hervor. Seit mindestens 5 Jahren ist den deutschen Winzern zwar sowohl die Herstellung, als auch der Verkauf von ‚Dreikönigswein‘ (laut neuestem Weingesetz) verboten, in Österreich ist ‚Dreikönigswein‘ hingegen eine vom Weinrecht her amtliche Bezeichnung, die jedoch erst dann ihre Gültigkeit erlangt, wenn das exakte Lesedatum deutlich auf dem Etikett zu sehen ist! 


Dreimännerwein lautet die scherzhafte Bezeichnung für sehr sauren Wein, bei dem drei Männer zum Trinken benötigt werden: Ein Mann hält einen zweiten Mann fest, damit dieser nicht davonlaufen kann und der Dritte flößt diesem dann den ungenießbaren Wein gewaltsam ein. Es gibt allerdings noch eine humanere Auslegung dieses Begriffs, der besagt, dass sich ‚Dreimänner‘ vom Pfälzischen ‚Tromänner‘ ableitet, einem Wein aus der Rebsorte ‚Traminer‘!


Federweißer (Bitzler: pfälz., Brauser, Bremser: fränk., Burcák: tschech., Fiederweissen: luxembg., Gestaubter, Krätzer, Neijer: rheinhess., Neuer Süßer: bad., Neuer Wein, Rauscher: hess., Riser, Sauser, tirol.,  Suser: schweiz., Spritzer: bad., Staubiger, Sturm: österr., Süßer, Vino nuovo: ital.) So wird der gärende (bitzelnde: fachl.), trübe, da ungefilterte Saft von frisch gepressten hellen Weintrauben (gleich nach der Ernte) genannt, wobei – je nach Gärstufe – gewaltige Ungleichheiten beim Geschmack (süß oder herb) und Alkoholgehalt (bis zu 6 Vol. %) auftreten können. Während der Federweißerzeit gibt es in vielen Straußwirtschaften und Gaststätten sogenannten ‚milchwarmen‘ Federweißen mit hausgemachtem, ofenfrischem Zwiebelkuchen: eine wahre Köstlichkeit für traditionsbewusste Gäste.


Federroter: (Roter Rauscher: rheinhess., Roter Sauser: tirol., Roter Spritzer (bad.) nennt man den gärenden Saft aus roten Weintrauben. (s.a.u.: Federweißer)


Firnewein nennt man ein untrügliches Altersstadium bei altgelagerten Weinen, bei dem zunächst eine Dunkelfärbung, später dann auch eine Beeinträchtigung des Geschmacks auftritt.


Fluppes (Aschpes, Bubbel, Bubbes: hess., pfälz., Läure (oberhess.) nannten die Moselwinzer einst ihren eigenen ‚Haustrunk’ und Durstlöscher für den privaten Bedarf, für den sie entweder Fassweinreste, qualitativ minderwertige Jahrgänge oder vergorene Tresterrückstände der letzten Weintraubenernte verwendeten, die dann meist noch beliebig mit Hefe, Wasser und Zucker verlängert wurde. Heutzutage ist den Winzern die Herstellung dieses Getränks untersagt, da es in der Vergangenheit viele ‚Schwarze Schafe‘ gab, die ihren vertrauensseligen Kunden den minderwertigen ‚Fluppes’ als erstklassigen Wein andrehten!


Gänsewein (Château de la Pompe, Château Robinet, Entenwein, Hahnbräu, Hahneburger, Kranenberger Riesling, Kranenburger, Kranheimer Hell, Kranwasser, Leitungsheimer, Rohrperle, Rohrquelle, Wandquell) lauten scherzhafte Bezeichnungen für normales Leitungswasser.


Garagenweine nennt man Weine aus kleinen Weingütern oder von reichen Leuten (meist in Kalifornien oder in Frankreich), die es sich leisten können, eigene Weine aus eigenen Weinbergen zu produzieren. Meist werden so genannte ‚Garagenweine‘ in so geringer Stückzahl produziert, dass man sie problemlos in Garagen sowohl keltern und abfüllen, als auch bevorraten könnte.


Johanniswein nannte man einst Wein, der am 27. Dezember, dem ‚Johannestag‘, von einem Priester in der Kirche gesegnet wurde. In manchen katholischen Kirchen wurde der ‚Johanniswein‘ zwar schon gleich im Anschluss an die Segnung während des Gottesdienstes von den Gläubigen getrunken, oft wurde er jedoch auch übergangsweise im Keller als glücks- und gesundheitsbringendes Getränk für eine anstehende Hochzeitsfeier bevorratet. Ganz früher wurde ‚Johanniswein‘ auch Pilgern mit auf den Weg gegeben oder Sterbenden gereicht. Im aktuellen Deutschen Weingesetz wird der Begriff ‚Johanniswein‘ nicht mehr geführt!


Jungfernwein nennt man in der Winzersprache zwar den ersten Wein, der nach 3 Jahren aus der ‚Jungfernlese‘ eines neubestockten Weinberg hervorgeht, die Bezeichnung ‚Jungfernwein‘ darf jedoch als Weinsorte nicht auf dem Flaschenetikett stehen und aufgrund dessen auch nicht als Solcher vermarktet werden!  


Klingelberger nennt man den Riesling umgangssprachlich in der ‚Ortenau‘ (Weinbaugebiet in Württemberg).


Königinnenwein ist die Bezeichnung für naheländischen Wein (meist eine Auslese oder Beerenauslese), dessen Trauben alljährlich von mehreren Weinköniginnen (die Bisherigen und die Derzeitige) des Weinanbaugebiets ‚Nahe‘ aus dem eigens dafür angebauten ‚Königinnenweinberg‘ (am Norheimer ‚Kafels‘) gelesen werden. 


Leopoldiwein (Leopoldilese: österr.) nennt man in Österreich Wein, wenn die zu seiner Herstellung benötigten Trauben am ‚Leopoldtag‘ (15.11.) gelesen wurden und das exakte Lesedatum auf dem Etikett der Flasche steht! Den deutschen Winzern ist die Herstellung und der Verkauf von ‚Leopoldwein‘ laut Deutschem Weingesetz nicht mehr gestattet!


Martinswein (Märteswein, Martinilese: österr., Martiniwein) nennt man Wein dessen Trauben am Martinstag, dem 11. November, gelesen wurden. In Österreich darf ‚Martinswein‘ nur dann als Solcher vermarktet werden, wenn das exakte Lesedatum auf dem Etikett notiert ist! Im Deutschen Weingesetz wird ‚Martinswein‘ nicht mehr erwähnt!   


Nikolauswein (Nikololese: österr., Nikolowein)nennt man Weine, wenn die Trauben, die für seine Herstellung benötigt wurden, an Nikolausabend (6.12.) gelesen wurden. In Deutschland ist den Winzern zwar schon seit einigen Jahren die Herstellung und auch der Verkauf von ‚Nikolauswein‘ untersagt, in Österreich hingegen ist ‚Nikolauswein‘ eine weinrechtlich offizielle Bezeichnung und darf aufgrund dessen dort auch vermarktet werden, sofern das genaue Lesedatum gut sichtbar auf dem Etikett vermerkt ist! 


Oranger Wein (Orange Wine: engl.) nennt man Weißweine, die (wie in uralten Zeiten) möglichst lange auf der ‚Maische‘ Beerenschalen, -kerne und –stiele) vergoren werden, aufgrund dessen sie zwar ein ungewohnt gelbliches bis orangefarbenes Aussehen erhalten, vom Geschmack und Geruch her jedoch (aufgrund des immensen Gerbstoffgehalts) relativ gewöhnungsbedürftig sind.


Raddegaggel: Scherzhafte Mainzer Bezeichnung für sehr saure, minderwertige Weine – die nicht wirklich zum genießerischen ‚Süffeln‘ oder ‚Schlotzen‘: bad. geeignet sind!


Schenkelöffner (s.u. ‚Sekt, Champagner & Co.‘)


Simse(n)krebser lautet der schwäbische Ausdruck für sehr sauren Wein. Sauer ist er deshalb, weil die Weinrebe während ihrer Wachstumsperiode entlang der Hauswand bis zum Fenstersims ständig vor sich hin krebst, um nach ein paar warmen Sonnenstrahlen Ausschau zu halten.


Sommerweine: So nennt man alkoholarme, leichte Weine, die auch bei starker Hitze erfrischend und bekömmlich sind. 


Spargelwein: So wird der ‚Silvaner‘ von manchen Feinschmeckern bezeichnet, weil er am besten zu Spargelgerichten passt!


Stefaniwein lautet in Österreich eine Wein-Bezeichnung, wenn die Trauben, die für seine Herstellung verwendet wurden, exakt am ‚Stefanitag‘ (26.12.) gelesen worden sind; das muss gut sichtbar auf dem Etikett erkennbar sein! Im Deutschen Weingesetz findet der ‚Stefaniwein‘ keine Erwähnung mehr!


Stillwein nennt man per Gesetz alle Weine nach der natürlichen Gärung. Ausnahme: Weine mit Kohlensäure-Zusätzen!


Strohwein nennt man Wein, wenn er aus Weintrauben produziert wird, die zuvor auf Strohmatten gedörrt wurden, um ihren Süßungsgrad zu steigern. Den deutschen Winzern ist die Herstellung von ‚Strohwein‘ zwar untersagt, in Italien und Österreich hingegen darf diese Methode der Weinerzeugung jedoch noch praktiziert werden!


Weihnachtswein (Weihnachtslese) ist eine in Österreich weinrechtlich beglaubigte Bezeichnung für Weine, deren Trauben zwar an einem der beiden Weihnachtstage (Heiligabend: 24.12. oder Christ-tag: 25.12.) gelesen wurden; in den Verkauf gelangen darf Weihnachtswein jedoch nur, wenn das exakte Lesedatum auf dem Etikett angegeben ist! Im Deutschen Weingesetz wird ‚Weihnachtswein‘ nicht mehr aufgeführt!


Witwenwein nennt man einen Wein, der so kräftig, verführerisch und alkoholreich ist, dass er sogar den stärksten Mann umhaut und somit dessen Frau zur Witwe macht. Diese Eigenschaft wird zum beispielsweise dem Weinjahrgang 1921 nachgesagt: Es war ein sogenannter Jahrhundertwein, der das Herz einiger Weintrinker überfordert haben soll! 

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